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   BGH, 28.05.1965 - Ib ZR 131/63   

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https://dejure.org/1965,2468
BGH, 28.05.1965 - Ib ZR 131/63 (https://dejure.org/1965,2468)
BGH, Entscheidung vom 28.05.1965 - Ib ZR 131/63 (https://dejure.org/1965,2468)
BGH, Entscheidung vom 28. Mai 1965 - Ib ZR 131/63 (https://dejure.org/1965,2468)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Ersatz des an einer Ladung Eiskrem enstandenen Schadens - Zurückführung des Schadens auf inneren Verderb bzw. Einwirkung von Hitze - Versagen von Kühleinrichtung als Betriebsstörung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1965, 1593
  • MDR 1965, 724
  • VersR 1965, 755
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.05.1960 - II ZR 124/58

    Voraussetzungen des Haftungsausschlusses infolge inneren Verderbs und Einwirkung

    Auszug aus BGH, 28.05.1965 - Ib ZR 131/63
    Diese Auffassung finde eine weitere Stütze in der Entscheidung des Bundesgerichtshofs in NJW 1960, 1617 III 3 b = BGHZ 32, 297.

    Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 12. Mai 1960 (BGHZ 32, 297) dargelegt, daß die Kraftverkehrsordnung in den Schadensersatzvorschriften der §§ 29 ff. KVO in erster Linie darauf abstelle, ob die Schadensursache in den Einwirkungs- und Gefahrenbereich des Unternehmers falle oder nicht.

    Diesem Ergebnis steht die o.a. Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 32, 297) nicht entgegen.

  • BGH, 19.11.1959 - II ZR 78/58

    Nässeschäden bei Transporten des Güterfernverkehrs

    Auszug aus BGH, 28.05.1965 - Ib ZR 131/63
    Die natürliche Beschaffenheit braucht nicht die einzige Ursache zu sein; in der Regel werden mehrere Ursachen den inneren Verderb bewirken (so setzt innerer Verderb von Butter durch Annahme von Gerüchen eine Geruchseinwirkung von außen voraus; Verderb durch Rost an Blechen - vgl. BGHZ 31, 183 [BGH 19.11.1959 - II ZR 78/58] = NJW 1960, 337, 338 [BGH 19.11.1959 - II ZR 78/58] -, durch Auflösen von Salz oder Zucker in Flüssigkeit setzt Feuchtigkeitseinfluß, Faulen von Obst und Gemüse Wärmeeinfluß voraus).

    Nichts anderes ist der Entscheidung des II. Zivilsenats vom 19. November 1959 (NJW 1960, 337, 338 [BGH 19.11.1959 - II ZR 78/58] 2. Spalte unter 3, insoweit nicht in BGHZ 31, 183 [BGH 19.11.1959 - II ZR 78/58] abgedruckt) zu entnehmen; denn mit den dort als Schadensursache in Betracht kommenden erheblichen Temperaturschwankungen war zu dieser Zeit unter den für Güter dieser Art gewöhnlichen Transportverhältnissen zu rechnen.

  • BGH, 10.02.1983 - I ZR 114/81

    Güterschaden nach KVO - Ersatzpflicht des Unternehmers für mittelbar verursachte

    Die Haftung des Unternehmers für am Transportgut mittelbar verursachte Schäden folgt darüber hinaus aus dem Sinn und Zweck der Regelung, deren Grundgedanke dahin geht, den Unternehmer für alle Schadensursachen haften zu lassen, die in seinen Einwirkungs- und Gefahrenbereich fallen (BGHZ 32, 297, 259; BGH NJW 1965, 1593, 1594).
  • OLG Hamburg, 30.03.1989 - 6 U 169/88

    Ttransportiertes Tiefkühlgut; Wertmindernde Beschädigung; Antauen; Haftung des

    Daß die Torten angetaut waren, muß ein redlicher Verkäufer angeben, es liegt auf der Hand, daß sie dann im Wirtschaftsleben nur einen geringeren Wert als den angegebenen haben (vgl. die Rechtspr. zu befördertem Tiefkühlgut: BGH, NJW 74, 1616 [tiefgefrorener Fisch]; NJW 65, 1593 [Speiseeis]; OLG Hamburg, VersR 86, 483 [tiefgefrorene Sauerkirschen]; OLG Hamburg, VersR 86, 865 [tiefgefrorene Himbeeren]; OLG Celle, NJW 75, 1603 [tiefgefrorene Bohnen]) ... .«.
  • BGH, 10.01.1968 - Ib ZR 136/66

    Geltendmachung von Ansprüchen aus einem Frachtvertrag aus abgetretenem Recht -

    Ob ein innerer Verderb im Sinne der genannten Vorschrift vorliegt, bestimmt sich zunächst danach, ob die nächste Ursache für den Schaden die natürliche Beschaffenheit des beförderten Gegenstandes ist; die natürliche Beschaffenheit braucht allerdings nicht die einzige Ursache zu sein, sondern in der Regel werden mehrere Ursachen den inneren Verderb bewirken, doch muß die natürliche Beschaffenheit durch einen von ihr selbst ausgehenden Antrieb bei der Entstehung des Schadens mitwirken (BGH NJW 1965, 1593, 1594) [BGH 28.06.1965 - Ib ZR 131/63].
  • BGH, 14.04.1976 - I ZR 42/75

    Anwendung des Internationalen Übereinkommens über den Eisenbahnfrachtverkehr

    Ob ein Schaden durch "inneren Verderb" entstanden ist, bestimmt sich zunächst danach, ob die nächste Ursache für den Schaden die natürliche Beschaffenheit des beförderten Gutes ist; die natürliche Beschaffenheit braucht allerdings nicht die einzige Ursache zu sein; in der Regel werden mehrere Ursachen wirken, doch muß die natürliche Beschaffenheit durch einen von ihr selbst ausgehenden Antrieb bei der Entstehung des Schadens mitwirken (vgl. zu § 34 Buchstabe k und e) KVO das Senatsurteil vom 28. Mai 1965 - Ib ZR 131/63 - BGH NJW 1965, 1593, 1594 m.w.N.).
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